Teile diese Seite
Erwerben Sie ein einzigartiges Stück historischer Bedeutung mit diesem Set aus 7 Messing-Militärknöpfen des Royal Regiment of Artillery vor 1954, in sehr gutem Zustand. Jeder Knopf zeigt ein charakteristisches Design – ein Radkanonenmotiv auf Gras, gekrönt von einer Krone – und repräsentiert eine Tradition militärischer Exzellenz. Diese 24mm 'Groß'-Knöpfe, geeignet für Uniformjacken, Mäntel und Offiziersuniformen, tragen das reguläre Artilleristenmuster, das zwischen 1901 und 1953 verwendet wurde.
Hergestellt aus Messing für Soldaten, Bronze und vergoldet mit einem erhabenen Rad für Offiziere, spiegeln diese Knöpfe die geschätzte Tradition der Royal Artillery wider. Das Fehlen eines Herstellerzeichens deutet auf eine mögliche Herkunft aus der Zeit des Zweiten Weltkriegs hin und steigert ihren historischen Wert.
Bitte beachten Sie die Bilder.
Die Knöpfe zeigen die Krone von König Georg, was darauf hinweist, dass das späteste mögliche Datum für diese Stücke vor 1953 liegt, als Königin Elizabeth II. ihre Herrschaft begann. Nach 1953 trägt das Abzeichen die Krone der Königin. Für das früheste mögliche Datum stütze ich mich auf die Expertise von Mike aus der British & Commonwealth Military Insignia Database, der dieses Muster auf die Jahre 1901 bis 1952 datiert. Daher kann geschlossen werden, dass dieses Knopfset zwischen 1901 und 1953 datiert.
Die Website der British Royal Artillery enthält das Abzeichen in ihrem Logo, was die Authentizität dieser Knöpfe weiter beweist.
Wie Diese Uniformknöpfe Gefunden Wurden
Zur Geschichte7 Antike Messing Uniform Knöpfe des Royal Regiment of Artillery Militaria vor 1954 24mm
LieferungNach United States geschätzt zwischen Mo, 30. Dez und Fr, 3. Jan.
Versandkosten$ 18.65
Preis$ 50
ANTIQUITÄT KAUFENWir bieten eine 30-tägige Rückgabefrist gemäß unserer Widerrufsbelehrung an. Die Artikel werden aus Wien, Österreich, mit der Österreichischen Post AG versandt – mehr dazu in unserer Versandrichtlinien.
Sie können jederzeit zurücktreten (opt-out). Sie stimmen den Datenschutzbestimmungen zu.